Ablauf - Ergotherapie neumarkt
Die Verordnung
Bevor mit der Therapie gestartet werden kann, muss diese vom Fach-, Kinderarzt oder Allgemeinmediziner verordnet werden.Ohne eine Verordnung dürfen Ergotherapeuten nur Beratungen, aber keine Therapie durchführen.
Die Bewilligung der Krankenkasse
Je nachdem, bei welcher Krankenkasse ihr Kind versichert ist, kann es sein, dass es nötig ist, die Verordnung von der 2. Therapieeinheit von der Kasse bewilligen zu lassen. Ist eine Bewilligung erforderlich, muss diese unbedingt beantragt werden, um die Rückerstattung des Kassenanteils zu gewährleisten.
Die Kosten
Grundsätzlich setzen sich die Kosten der Therapie immer aus dem Patientenanteil und dem Kassenanteil zusammen. Ich verrechne für alle Therapien grundsätzlich den Kassensatz der ÖGK (Österreichischen Gebietskrankenkasse).
Für alle Kinder, die über die ÖGK versichert sind, habe ich einen Kassenvertrag. Das bedeutet, dass die Eltern nur eine gültige Verordnung zur Therapie mitbringen müssen. Alle weiteren organisatorischen und verrechnungstechnischen Angelegenheiten erledige ich dann für das Kind. Es entstehen keinerlei Kosten für die Eltern.
Eltern, deren Kinder über eine andere Krankenkasse als die ÖGK versichert sind, müssen ebenso eine gültige Verordnung zur Therapie mitbringen. Wir besprechen dann im Laufe der ersten Einheit, wie eventuelle Bewilligung und Verrechnung, Einreichung der Rechnung und Kostenrückerstattung ablaufen.
Falls ihr Kind zusatzversichert ist, ist abzusprechen, ob der Patientenanteil an den Behandlungskosten rückerstattet werden kann.
Grundsätzlich ist es mir aber ein großes Anliegen, Ergotherapie für Kinder leistbar zu machen – egal wie lange sie benötigt wird.
Sie haben weitere Fragen?
Gerne berate ich Sie näher zu den angebotenen Therapieformen. Ich freue mich über Ihre Nachricht!